AGB
Allgemeinde Geschäftsbedingungen (AGB)
Jeder Käufer erkennt durch die Erteilung eines Auftrags die nachstehenden Bedingungen für ihn rechtlich an.
Preise und Zahlung
1. Bei den Preisen handelt es sich um Mindeststückpreise ab Staudengärtnerei in Schweizer Franken inkl. 2,5% MWST. Preis-änderungen bleiben vorbehalten. Zahlungskonditionen: 30 Tage netto.
2. Die Preise gelten für 1 bis 9 Stück einer Art, Sorte, Form und Stärke. Bei gleichzeitigem Bezug von 10 bis 24 Stück einer Art, Sorte, Form und Stärke ermässigt sich der Preis um 5% vom Stückpreis; bei Bezug von 25 bis 249 Stück um 10%, von 250 bis 2499 Stück um 15% und ab 2500 Stück um 20%.
3. Die Kosten für Verpackung und Transport werden separat, zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
4. Rabatte an Wiederverkäufer gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.
5. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p. a. berechnet.
6. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen.
7. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Erlenbach.
8. Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgelesene Pflanzen werden entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflan-zen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die Vorbereitung zum Transport, z. B. bei Versand ausserhalb der normalen Pflanzzeit, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
Versand
9. Der Versand geschieht auf Gefahr des Bestellers.
10. Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet. Transportschäden sind umgehend dem Transportunternehmen zu melden.
11. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind.
Garantie
12. Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr geboten für wüchsige Ware. Es wird Garantie geleistet, wenn ein Schadorganismus Wachstum oder Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert.
13. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen.
Sortenersatz, Ersatz durch Pflanzen ähnlicher Grösse und Stärke
14. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden es sei denn, der Besteller verbietet Ersatz.
15. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch gleichwertige Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, Ersatz ist verboten.
Beschwerden
16. Beschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb fünf Tagen nach Empfang der Pflanzen erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben.
Schlussbestimmungen
17. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet werden.
18. Gerichtsstand ist Erlenbach.